Nach wie vor sind unsere Mitgliedsgemeinden eigenständig. Das bedeutet über die gemeindlichen Angelegenheiten entscheidet jede Gemeinde selbst. Jede Mitgliedsgemeinde hat einen eigenen Stadt- bzw. Gemeinderat. Die Verwaltungsgemeinschaft ist für die Vorbereitung und Ausführung der gemeindlichen Be-schlüsse zuständig und nimmt darüber hinaus eigen-verantwortlich die Aufgaben des übertragenen Wirkungs-kreises (z.B.Standesamt, Pass- und Meldewesen) wahr.